Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES EVENTHOF UND GÄSTEHAUS WEINGEWÖLBE
I. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Bankett-, oder Saalräume, Außenbereich, Hotelzimmer einschließlich der hierzu gehörigen Nebenflächen, sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Forderungen durch Hotel Restaurant Weingewölbe an den Kunden. Kunde im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der jeweilige Vertragspartner des Hotel Restaurant Weingewölbe.
II. Vertragsabschluss
Der Vertrag über die oben genannten Räumlichkeiten kommt durch die schriftliche Annahme eines entsprechenden Antrages des Kunden durch das Hotel Restaurant Weingewölbe zustande. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotel Restaurant Weingewölbe. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Eine Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsräume bedarf der schriftlichen Genehmigung des Eventhof und Gästehaus Weingewölbe.
III. Preise / Zahlungsmodalitäten/ Anzahlung
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegt zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsdatum ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, so behält sich das Hotel Restaurant Weingewölbe das Recht Preisänderungen bis höchstens 10% vorzunehmen. Preisänderungen werden nur vorgenommen, um sonstige Kostensteigerungen auszugleichen. Sonstiger Kostensteigerungen sind insbesondere das tarifliche Ansteigen von Angestellten-vergütungen, gestiegene Kosten für Heizung, Strom und Wasser, Steuererhöhungen oder gestiegene Kosten für Lieferanten. Auf Wunsch wird hierüber Rechnung gelegt. Liegt die Preiserhöhung nicht unerheblich über der Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten, so ist der Kunde zum Rücktritt des Vertrages berechtigt.
Die Rechnungen des Hotel Restaurant Weingewölbe sind binnen 7 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Nach Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist das Hotel Restaurant Weingewölbe berechtigt, Zinsen von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutsche Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel Restaurant Weingewölbe des einen höheren Schadens vorbehalten.
Das Hotel Restaurant Weingewölbe ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Veranstaltungen, eine angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Termine staffeln sich wie folgt:
10% Anzahlung bei Vertragsabschluss
40% Anzahlung 60 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung
30% Anzahlung 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung
Der Rest nach Vorlage der Rechnung
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotel Restaurant Weingewölbe aufrechnen.
IV. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Eine Änderung der Teilnehmerzahl bei Abgabe von Speisen aller Art muss spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel Restaurant Weingewölbe schriftlich übermittelt worden sein. Das Hotel Restaurant Weingewölbe wird sich bemühen, bei jeder Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben eine wunschgemäße Versorgung bereitzustellen, allerdings kann eine Garantie hierfür nur übernommen werden, soweit die Abweichung nach oben 2% der ursprünglichen Teilnehmerzahl nicht übersteigt. Höhere Abweichungen können von dem Hotel Restaurant Weingewölbe verbindlich nur verlangt werden, wenn dieses vorher seine Zustimmung erklärt hat. Bei Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Liegt die Tatsächliche Teilnehmerzahl unter der dem Hotel Restaurant Weingewölbe spätesten drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilten Teilnehmerzahl, so wird die mitgeteilte Teilnehmerzahl berechnet. Abweichungen nach unten werden auch bei fristgemäßer vorheriger Ankündigung nur bis maximal 5% berücksichtigt. Bei Abweichungen nach unten, die dem Hotel Restaurant Weingewölbe nicht innerhalb der oben genannten Frist mitgeteilt wurden, wird die ursprünglich bestelle Preis pro Person in Rechnung gestellt. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotel Restaurant Weingewölbe die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel Restaurant Weingewölbe zusätzlich Kosten der Leistungsbereitstellung in Rechnung stellen.
V. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Sonderfälle sind mit der Hotel Restaurant Weingewölbe zu vereinbaren. In vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel Restaurant Weingewölbe.
VI. Konferenzräume/ Veranstaltungsräume/ Außengelände/ Hotel
Reservierte Bereiche stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarter Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch Hotel Restaurant Weingewölbe. So nichts anderes geregelt wurde gelten nachstehende Bedingungen.
Hotelzimmer stehen ab 15 Uhr zur Verfügung und sind spätestens um 11 Uhr zu verlassen.
Veranstaltungssäle / Außenbereich 5 Stunden vor der Veranstaltung und sind spätestens am Folgetag um 12 Uhr vollständig geräumt zu übergeben.
VII. Abbestellung/Rücktritt des Kunden
Soweit eine anderweitige Vergabe der vertraglich gebuchten Leistungen nicht möglich ist, werden bei um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Bankett-/Konferenzräumen und Arrangements folgende Preis als pauschalierter Schadensersatz in Rechnung gestellt:
Um- bzw. Abbestellung
a) 120 Tage oder mehr vor Ankunft: keine Kosten
b) 60 bis 119 Tage vor Ankunft: 30% der vereinbarten Leistungen
c) 59 bis 30 Tage vor Ankunft: 45% der vereinbarten Leistungen
d) 21 bis 29 Tage vor Ankunft: 60% der vereinbarten Leistungen
e) 28 bis 4 Tage vor Ankunft: 80% der vereinbarten Leistungen
f) 3 oder weniger Tage vor Ankunft: 100% der vereinbarten Leistungen
Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der im Angebot aufgeführten Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes/ je Gast zugrunde gelegt. Die Berechnung des Getränkekonsums basiert auf einem Durchschnittswert von 10,00 €/Gast. Dem Eventhof und Gästehaus Weingewölbe und dem Kunden bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. niedrigeren Schaden dem Eventhof und Gästehaus Weingewölbe nachzuweisen.
VIII. Gültigkeit eines geschlossenen Vertrages
Eine Leistung braucht nur dann vom Hotel Restaurant Weingewölbe erbracht werden, wenn ein unterschriebener Vertrag dem Hotel Restaurant Weingewölbe mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erreicht. Bei kurzfristig abgesprochen Veranstaltungen können kürzere Zeiten vereinbart werden, insofern der service- und küchentechnische Ablauf von Seiten des Hotel Restaurant Weingewölbe nicht gefährdet wird. Sollte kein unterschriebener Vertrag das Hotel Restaurant Weingewölbe vor Veranstaltungsbeginn erreichten, ist das Hotel Restaurant Weingewölbe berechtigt, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. In diesem Falle werden dem Besteller entstandene Warenkosten in Rechnung gestellt.
IX. Rücktrittsrecht des Hotel Restaurant Weingewölbe
Geht eine in den Zahlungsmodalitäten verlangte Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung auf dem Konto des Hotel Restaurants Muster ein, so ist das Hotel Restaurant Weingewölbe zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Zeitungsanzeigen, Einladungen zu nicht gesellschaftlichen Veranstaltungen, z.B. Vorstellungsgespräche oder Verkaufsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Eventhof und Gästehaus Weingewölbe. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentlich Interessen des Eventhof und Gästehaus Weingewölbe beeinträchtigt, so hat der Eventhof und Gästehaus Weingewölbe das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde wird, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist, alles tun um innere und äußere Störungen zu vermeiden. Hat das Hotel Restaurant Weingewölbe begründeten Anlass zu der Annahme, dass die vom Kunden vorgesehene Veranstaltung, z.B. Aufgrund ihres politischen Charakters, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotel Restaurant Weingewölbe zu gefährden droht, kann das Hotel Restaurant Weingewölbe vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel Restaurant Weingewölbe über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Kunden nicht hinreichend informiert worden ist.
Der Eventhof und Gästehaus Weingewölbe ist ferner berechtigt, aus anderen wichtigen, sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Einen solchen Grund stellt beispielsweise eine unberechtigte Unter- oder Weitervermietung überlassener Räume durch den Kunden dar. Der Eventhof und Gästehaus Weingewölbe hat die Ausübung des Rücktrittsrechts dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Bei berechtigtem Rücktritt von Eventhof und Gästehaus Weingewölbe entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Eventhof und Gästehaus Weingewölbe. Wird der Rücktritt von Eventhof und Gästehaus Weingewölbe durch eine vertragswidrige, schuldhafte Pflichtverletzung des Kunden herbeigeführt, so kann der Eventhof und Gästehaus Weingewölbe unbeschadet des Rücktritts die in Ziffer VII aufgeführten Beträge als pauschalisierten Schadenersatz geltend machen. Dem Eventhof und Gästehaus Weingewölbe und dem Kunden bleibt der Beweis eines höheren oder niedrigeren Schadens unbenommen.
X. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Soweit keine vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Mitarbeitern des Hotel Restaurant Weingewölbe vorliegen, übernimmt das Hotel Restaurant Weingewölbe keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen oder Exponaten des Kunden oder der Veranstaltungs- bzw. Hotelgästen.
Die mitgebrachten Gegenstände oder Exponaten befinden sich in Gefahr des Kunden in ihm zugewiesenen Räumlichkeiten und sind sofort nach Beendigung der Veranstaltung zu entfernen. Unterbleibt die unverzügliche Entfernung, so ist der Eventhof und Gästehaus Weingewölbe berechtigt, Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Eventhof und Gästehaus Weingewölbe für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenen Materialien, einschließlich solcher Gegenstände, die von Firmen gemietet und in den Räumen des Eventhof und Gästehaus Weingewölbe verbracht wurde, erfolgt ebenfalls zu Lasten des Kunden.
Hinsichtlich der Haftung des Hotels Muster für eingebrachte Sachen von Beherbergungsgästen wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen der §701 u. 702 BGB verwiesen. Die Schadenersatzansprüche nach § 701 u. 702 BGB erlöschen, sofern Schäden nicht unverzüglich angezeigt werden.
XI. Sonstige Haftung
Die Haftung des Eventhof und Gästehaus Weingewölbe ist im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt auf die Haftung und Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Leistungstypisch ist insbesondere der Bereich, bei dem der Kunde der Fachkenntnis und Kompetenz des Eventhof und Gästehaus Weingewölbe und seiner Angestellten ein besonderes Vertrauen entgegenbringt. Die Haftung des ist bei der entgeltlichen oder unentgeltlichen Benutzung eines vom Eventhof und Gästehaus Weingewölbe zur Verfügung gestellten KFZ- Stellplatzes durch den Kunden oder die Gäste und bei der Ausführung von Weckaufträgen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gleiches gilt für die Behandlung von Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden oder die Gäste. Obige Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertragliche, als auch für deliktische Haftung.
XII. Haftung des Kunden für Beschädigungen/ Reinigung der Veranstaltungsräume/ Hotelzimmer
Der Kunde haftet für alle Schäden (Beschädigung oder Verlust) an Gebäuden oder Inventar, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen bzw. Gäste zumindest leicht fahrlässig verursacht werden. Entstehen Schäden durch ein Fehlverhalten von Besuchern oder sonstigen Dritten aus dem Bereich des Kunden, so ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, dem Eventhof und Gästehaus Weingewölbe entstandenen Schäden im Rahmen eigener Ersatzansprüche zugunsten des Eventhof und Gästehaus Weingewölbe im eigenen Namen geltend zu machen. Der Eventhof und Gästehaus Weingewölbe kann wahlweise die Abtretung der Ersatzansprüche verlangen. Es obliegt dem Kunden, für die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Haftpflicht entsprechende Versicherungen abzuschließen. Der Eventhof und Gästehaus Weingewölbe kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
Das Anbringen von Dekorationsmaterial und die Befestigung von Exponate ist nur in Absprache mit dem Hotel Restaurant Weingewölbe gestattet. Eingebrachte Dekorationsmaterial und eingebrachte Exponate müssen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Der Eventhof und Gästehaus Weingewölbe ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis hierüber zu verlangen. Der Eventhof und Gästehaus Weingewölbe ist ferner berechtigt, die Anbringung von Dekorationsmaterial und Aufstellung von Exponaten abzulehnen, wenn diese den feuerpolizeilichen Anforderungen oder der Statik nicht entsprechen, bzw. wenn sonstige Sachschäden zu befürchten sind.
In der mit dem Kunden vereinbarten Vergütungen bei Veranstaltungen ist eine Pauschale bzgl. der Endreinigung des von ihm angemieteten Räumen enthalten. Sollte nach Beendigung der Veranstaltung der Verschmutzungsgrad der angemieteten Räumen nicht dem normalen Umfang ausweisen (z.B. durch den Gebrauch von Konfetti, Luftschlangen, etc.) so ist der Eventhof und Gästehaus Weingewölbe berechtigt die anschließende Reinigung separat in Rechnung zu stellen.
XIII. Störungen an technischen Einrichtungen
Störung an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Die gesetzlich gewährten Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Eventhof und Gästehaus Weingewölbe bleiben hiervon unberührt.
XIV. Störungen beim Ablauf von Veranstaltungen
Störungen im Ablauf oder Reklamationen bzw. Mängel des Kunden sind während der Veranstaltung durch den Kunden bei der Geschäftsleitung des Eventhof und Gästehaus Weingewölbe unverzügliche bekannt zu geben. Das Hotel Restaurant Weingewölbe wird soweit es möglich ist unverzüglich Abhilfe schaffen. Nachträglich Mängelanzeigen werden im Weiteren (insbesondere bei der Rechnungslegung) nicht berücksichtigt.
XV. Sonstige Bestimmungen
Beinhaltet die vertragliche vereinbarte Leistung einer Veranstaltung das Frühstück im definierten Leistungsumfang am folgen Tag so gilt nachstehendes. Bei einer Personenzahl bis 15 wird das Frühstück auf Wunsch an Tischen oder individuell serviert. Bei einer Personenzahl über 15 wird das Frühstück als Buffet angeboten. Das Frühstück kann, sofern nichts anderes im Vorfeld vereinbart wurde, zwischen 9:00 – 11:00 Uhr eingenommen werden.
Ausschließlich die im Vertrag aufgeführten Leistungen sind Bestandteil des Leistungsumfangs. Zusätzliche Leistungen können auf Nachfrage (Nachtrag zu Vertrag) angeboten werden. (z.B. Außen Pavillon, DJ’s, etc.)
XVI. Behördliche Erlaubnisse / Abgaben/ Lärm Immission
Sämtliche notwendige behördliche Erlaubnisse hat der Veranstalter (Kunde) auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Veranstalter (Kunde) obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungsrechtlichen) Vorgaben. Auf Verlangen ist ein entsprechender Nachweis dem Hotel Restaurant Weingewölbe vorzulegen. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben wie. z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer, u.ä sind durch den Veranstalter (Kunde) sofort an den Gläubiger zu zahlen. Während der Veranstaltung sind die einschlägigen Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetz einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Ruhezeiten. Der Veranstalter (Kunde) hat auf Verlangen alle Maßnahmen zu ergreifen die zu Wiederherstellung der Ruhe führen (z.B. Schießen der Türen von Veranstaltungsräumen, Aufforderung der Gäste zur Einhaltung der Ruhe und Rückkehr in die Veranstaltungsräume, etc.)
XVII. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Eventhof und Gästehaus Weingewölbe. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehrt der Sitz des Eventhof und Gästehaus Weingewölbe. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Ab. 3 Nr. 2 ZOB erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Eventhof und Gästehaus Weingewölbe. Gleiches gilt gemäß § 38 Ab. 3 Nr. 2 ZOB für den Fall, dass die Klagewege in Anspruch nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Falls Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder werden oder der Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sind diejenigen Bestimmungen zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Im Falle von Lücken ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrages